Wir beraten Sie in allen Belangen rund um Ihre Steuererklärung – damit Sie sich weder mit Steuerprogrammen noch mit Beanstandungen vom Finanzamt herumschlagen müssen, sondern sich in vielen Fällen über Rückzahlungen freuen können! Denn: Auch wenn das deutsche Steuerrecht im internationalen Ländervergleich längst nicht so kompliziert ist, wie immer behauptet wird, einfach ist es bei weitem nicht. Vor allem dann, wenn es nicht um einen gewöhnlichen Lohnsteuerjahresausgleich geht, sondern komplexere Themen wie Immobilienkauf, Erbfolge oder Vermögensplanung hinzukommen.
Einige Online-Steuerprogramme bewerben ihre Leistungen so, als sei allein aufgrund der Verwendung des Programmes eine bestimmte durchschnittliche Steuererstattung zu erwarten. Wir berechnen für Sie, was Sie ganz konkret erwarten können – und stehen Ihnen zur Seite, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Für unsere Zusammenarbeit stellen wir Ihnen kostenfrei unsere digitalen Programme zur Verfügung, mit denen Sie unterjährig alle Daten zusammentragen können. Wir stellen Ihnen die fertige Erklärung über eine digital geschützte Umgebung zur Verfügung und bearbeiten auch alle Nachfragen auf dieser gemeinsamen Plattform. So haben Sie immer einen Überblick über die Bearbeitungsstände.
Wir nehmen uns Zeit, hören zu und beraten nach Ihren Bedürfnissen.
Einkommensteuererklärung
Wir erstellen Steuererklärungen nicht nur für Mandant*innen, die bei uns eine Finanzbuchhaltung beauftragt haben.
Erklärungspflichten haben auch Arbeitnehmer*innen und einige Rentner*innen. Unabhängig von einer Erklärungspflicht kann die Abgabe einer Erklärung in manchen Fällen zu Ihrem Vorteil sein. In der Berechnung der Lohnsteuer durch Ihre*n Arbeitgeber*in sind meist nicht alle steuermindernden Sachverhalte berücksichtigt.
Einkünfte können auch von mehreren Personen gemeinsam erzielt werden. Zum Beispiel wenn Geschwister gemeinsam vermieten. Die Einkünfte werden dann in einer Feststellungserklärung ermittelt. Auch hierbei können wir Ihnen weiterhelfen.
Fragen und Besonderheiten klären wir gerne in einem gemeinsamen Termin.
Beratung für Grundstücksbesitzer*innen
Bereits die Anschaffung einer Immobilie birgt steuerliche Fallstricke, die manchmal erst Jahre später erkannt und relevant werden. Hier gilt es, sehr früh die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Aber auch die Auswahl der Immobilie kann entscheidend sein. Wenn das Objekt aufgrund von Sonderabschreibungen andere steuerliche Vorteile schafft, kann sich die Rentabilitätsrechnung für das Objekt entscheidend verändern.
Darum beraten wir bereits beim Abschluss des Kaufvertrages und der Gestaltung der Finanzierung. Auch bei der Weitergabe an Kinder oder unter Ehegatten prüfen wir Ihre Pläne auf steuerliche Folgewirkungen, damit Sie für sich die richtigen Entscheidungen treffen können.
Bei umfangreicheren Objekten kann es sein, dass die Erstellung einer Buchführung hilfreich sein kann. Insbesondere wenn die Vermietungen zum Teil umsatzsteuerpflichtig sind, wie beispielsweise bei Garagen.
Auch die Option zur Steuerpflicht kann manchmal sinnvoll sein. So bekommen Sie die Umsatzsteuer auf Investitionen zum Teil erstattet.
Die Unterstützung bei Planung und Gestaltung zur Berechnung der Abschreibung, Finanzierung oder Zuordnung zu einem Gewerbebetrieb gehört zu den Kernaufgaben unserer Beratung für Grundstücksbesitzer*innen.
Lassen Sie uns gemeinsam über Ihr Objekt sprechen, um die Sachlage einzuschätzen.
Schenkung- und Erbschaftsteuererklärung
Die Planung des Vermögensübergangs sollte in aller Ruhe überlegt werden. Ihre Ziele stehen dabei im Vordergrund.
Bei unserer Beratung nehmen wir uns Zeit, Ihnen alle Seiten Ihrer Pläne aufzuzeigen. Auf Wunsch beleuchten wir die Pläne auch aus einer rechtlichen Perspektive mit einem Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk und zeigen Ihnen genau auf, welche rechtlichen und steuerlichen Folgen die Umsetzung für Sie und Ihre Angehörigen hat.
In jedem Fall empfehlen wir ein Gespräch mit allen Beteiligten, in dem offen und transparent über Erwartungen und Vorstellungen gesprochen wird.
Wir freuen uns auf ein erstes Kennenlernen, um Ihre Vorstellungen und Planung zu erfahren!
Kontakt
Lernen Sie uns in einem kostenfreien Erstgespräch per Telefon oder Videokonferenz kennen. Rufen Sie uns an oder schicken zunächst eine Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Fragen, gern auch zu den Kosten einer Beratung.