STEUERBERATUNG FÜR INSOLVENZVERWALTER*INNEN

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So unterstützen wir Insolvenzverwalter*innen

Buchhaltung, Löhne, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Betriebsprüfungen: Wir betreuen und beraten Sie in allen Aspekten rund um Ihre Steuern und Finanzen. Und bieten Ihnen Spezialwissen in unterschiedlichen Bereichen.

Unsere betriebswirtschaftliche Beratung fußt immer auf den aktuellen Zahlen Ihres Unternehmens – die uns sowieso vorliegen. Kostspielige Analysen fallen also nicht an. Dafür bekommen Sie solide Tipps zu Umsatzsteigerung, Kostensenkung und Liquiditätsplanung.

Wir denken mit und gehen aktiv auf Sie zu, wenn wir den Eindruck haben, dass Sie von gewissen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Strategien, Vorgehensweisen oder Leistungen profitieren würden.

  • Jahresabschlüsse vor und nach Insolvenzeröffnung mit den insolvenzsteuerlichen Besonderheiten – auch mit Teilschätzungen, wenn die Buchhaltung Lücken aufweist
  • Berücksichtigung der Besonderheiten im Antragsverfahren (Anwendung des § 55 Abs. 4 INSO)
  • Vorsteuer- und Umsatzsteuerrückrechnung
  • Darstellung der Risiken von eventuellen Steuernachzahlungen für die Masse aufgrund der Restschuldbefreiung
  • Betreuung der Buchhaltungsabteilung des schuldnerischen Unternehmens im Antragsverfahren
  • Einkommenssteuererklärungen für die Schuldner

Kontakt

Lernen Sie mich in einem kostenfreien Erstgespräch per Telefon oder Videokonferenz kennen. Rufen Sie mich an oder schicken mir zunächst eine Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Fragen, gern auch zu den Kosten einer Beratung.