BERATUNG FÜR ARBEITGEBER*INNEN

Von der Personalerfassung bis zur Lohnabrechnung

Die Fragen rund um Ihre erste Mitarbeiterin oder Ihren ersten Mitarbeiter sind bei uns in guten Händen – und selbstverständlich begleiten wir Sie auch darüber hinaus zuverlässig in allen lohn- und personalrelevanten Themen.

Für die Erfassung der abrechnungsrelevanten Daten stellen wir Ihnen eine digitale Lösung zur Verfügung: Die erforderlichen Informationen können bequem online hochgeladen werden. So vermeiden wir unnötige Zettelwirtschaft und reduzieren Rückfragen auf ein Minimum. Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen erhalten Ihre Mitarbeitenden sicher und datenschutzkonform über „Arbeitnehmer online“ mittels TAN-Verfahren.

Über das DATEV-Programm „Unternehmen online“ haben Sie jederzeit Zugriff auf sämtliche Auswertungen und Unterlagen. Ihre Dokumente werden dort revisionssicher und digital verwaltet. Auch eine digitale Personalakte steht Ihnen zur Verfügung.

Ihr individuelles Dienstleistungsangebot sowie Fragen zu unserem Abrechnungssystem besprechen wir gerne persönlich in einem kurzen Termin.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen im Bereich der Lohnabrechnung ergänzende Serviceleistungen an: In Kooperation mit einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Erstanlage einer Lohnabrechnung
  • Wir melden dem Finanzamt, dass bei Ihnen Lohnsteuermeldungen eingereicht werden.
  • Die Mitteilung an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft versenden wir für Sie.
  • Wenn eine Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft vorliegt, beantragen wir eine Betriebsnummer für Ihr Unternehmen.
  • Der Mitarbeitende bekommt eine Einladung zu „Arbeitnehmer online“. Aufgrund dieser muss er sich dort anmelden.
Einführung neuer Mitarbeitenden
  • Für die Erfassung Ihrer neuen Mitarbeitenden benötigen wir die Mailadresse und die Namen. Teilen Sie Ihren Bewerbern mit, dass sie eine E-Mail von uns erhalten werden. In dieser Mail erhalten sie die Möglichkeit, die notwendigen Daten online zu erfassen. Der Zugang steht zwei Wochen zur Verfügung. Wenn Sofortmeldungen notwendig sind, achten Sie bitte darauf, dass die Mitarbeitenden erst nach der Sofortmeldung bei Ihnen arbeiten dürfen.
  • Für jeden Mitarbeitenden legen wir ein Lohnkonto an und erstellen die notwendigen Meldungen beim Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern.
Die monatliche Abrechnung
  • Wenn Mitarbeitende monatlich wechselnde Stundenabrechnungen erhalten, übermitteln Sie uns die abzurechnenden Stunden, Urlaubs- und Krankheitszeiten.
  • Für Krankmeldungen steht Ihnen ein Abrechnungstool zur Verfügung.
  • Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden immer zum 20. eines Monats bei uns erstellt. Es sei denn, für Ihr Unternehmen sind die Meldungen zu einem anderen Zeitpunkt zu erstellen.
  • Wir machen mit den Lohnabrechnungen die Einträge in dem Lohnkonto des jeweiligen Mitarbeitenden, erstellen Sozialversicherungsmeldungen, ermitteln die Lohnsteuer und erstellen die Lohnabrechnung.
  • Die Lohnabrechnungen werden dem Mitarbeitenden in seinem eigenen „Arbeitnehmer online“ zur Verfügung gestellt.
  • Die gesamten Auswertungen zur Lohnabrechnung stehen Ihnen in DATEV- „Unternehmen online“ zur Verfügung.
  • Die Sammelüberweisungen zu den Gehaltszahlungen übermitteln wir an die Bank. Die Zahlungen sind auf Ihr Datum zur Gehaltszahlung datiert. Sie müssen die Zahlungen nur mit Ihrem Onlinebanking freigeben.
  • Wenn Sie SEPA-Lastschriftmandate für die Lohnsteuer und die Krankenkassen wünschen, werden wir alles Notwendige veranlassen. Andernfalls werden wir für Sie entsprechende Sammelüberweisungen an die Bank übermitteln.
  • In der digitalen Personalakte können Sie jederzeit sämtliche Verträge und Änderungen hochladen und so mit uns austauschen.
Besonderer Beratungsbedarf
  • Sie brauchen Berechnungen über die Lohnhöhe bei neuen Bewerbern?
  • Die Sozialversicherungsprüfung hat sich angekündigt?
  • Das Finanzamt plant eine Lohnsteueraußenprüfung?
  • Die Agentur für Arbeit erlangt Bescheinigungen?
  • Sie müssen Ihre Mitarbeitenden in Kurzarbeit schicken?
  • Eine Kündigung steht an?

Kontakt

Lernen Sie uns in einem kostenfreien Erstgespräch per Telefon oder Videokonferenz kennen. Rufen Sie uns an oder schicken zunächst eine Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Fragen, gern auch zu den Kosten einer Beratung.