BERATUNG
VON PRIVATPERSONEN

Von der Einkommenssteuererklärung bis zur Finanzierungsberatung

Wir beraten Sie umfassend rund um Ihre Steuererklärung – damit Sie sich weder mit Steuerprogrammen noch mit Rückfragen oder Beanstandungen des Finanzamts auseinandersetzen müssen. Stattdessen profitieren Sie von einer fundierten Beratung und können sich in vielen Fällen über eine Steuererstattung freuen.

Auch wenn das deutsche Steuerrecht im internationalen Vergleich weniger komplex sein mag als sein Ruf, wirklich einfach ist es nicht. Spätestens wenn neben dem klassischen Lohnsteuerjahresausgleich weitere Themen wie Immobilienerwerb, Erbfolge oder Vermögensplanung hinzukommen, wird es anspruchsvoll. Hier sorgen wir für Klarheit und Struktur.

Manche Online-Steuerprogramme erwecken den Eindruck, allein durch ihre Nutzung sei eine bestimmte durchschnittliche Steuererstattung zu erwarten. Wir setzen stattdessen auf eine individuelle Berechnung: transparent, realistisch und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten. Dabei unterstützen wir Sie selbstverständlich auch gegenüber dem Finanzamt und setzen Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durch.

Für eine effiziente Zusammenarbeit stellen wir Ihnen kostenfrei digitale Anwendungen zur Verfügung, mit denen Sie Ihre Unterlagen und Daten bequem unterjährig erfassen können. Die fertige Steuererklärung erhalten Sie über eine geschützte digitale Plattform. Auch Rückfragen und Abstimmungen erfolgen dort transparent und nachvollziehbar – so behalten Sie jederzeit den Überblick über den Bearbeitungsstand.

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen, hören genau zu und beraten Sie individuell nach Ihren Bedürfnissen.

Einkommensteuererklärung

Wir erstellen Steuererklärungen nicht nur für Mandant*innen, die uns mit ihrer Finanzbuchhaltung beauftragt haben.

Auch Arbeitnehmer*innen und viele Rentner*innen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Darüber hinaus kann eine freiwillige Abgabe in vielen Fällen finanziell vorteilhaft sein. Bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung durch Ihren Arbeitgeber*in werden häufig nicht alle steuermindernden Sachverhalte berücksichtigt – hier prüfen wir sorgfältig Ihre individuellen Möglichkeiten.

Einkünfte können zudem von mehreren Personen gemeinsam erzielt werden, beispielsweise wenn Geschwister eine Immobilie vermieten. In solchen Fällen werden die Einkünfte im Rahmen einer sogenannten Feststellungserklärung gesondert ermittelt. Auch hierbei unterstützen wir Sie kompetent und zuverlässig.

Individuelle Fragen und Besonderheiten besprechen wir gerne in einem persönlichen Termin.

 

Beratung für Grundstücksbesitzer*innen

Bereits die Anschaffung einer Immobilie birgt steuerliche Fallstricke, die oft erst Jahre später relevant werden. Deshalb ist es entscheidend, schon früh die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Auch die Wahl des Objekts kann steuerliche Auswirkungen haben: Sonderabschreibungen oder andere steuerliche Vorteile können die Rentabilität erheblich beeinflussen. Wir beraten Sie daher bereits beim Kaufvertrag und bei der Gestaltung der Finanzierung.

Bei der Weitergabe von Immobilien an Kinder oder unter Ehegatten prüfen wir Ihre Pläne auf steuerliche Folgewirkungen, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.

Für umfangreichere Objekte kann die Einrichtung einer Buchführung sinnvoll sein – insbesondere wenn Vermietungen teilweise umsatzsteuerpflichtig sind, etwa bei Garagen. In manchen Fällen kann die Option zur Umsatzsteuerpflicht vorteilhaft sein, da so die Vorsteuer auf Investitionen teilweise erstattet wird.

Zu unseren Kernaufgaben für Grundstücksbesitzer*innen gehören die Planung und Gestaltung in den Bereichen Abschreibung, Finanzierung und Zuordnung zu einem Gewerbebetrieb.

Lassen Sie uns gemeinsam über Ihr Objekt sprechen, um die steuerliche Situation und die Möglichkeiten optimal einzuschätzen.

Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärung

Die Planung des Vermögensübergangs sollte sorgfältig und in Ruhe erfolgen. Dabei stehen Ihre Ziele und Vorstellungen im Vordergrund.

In unserer Beratung nehmen wir uns Zeit, Ihnen alle steuerlichen Aspekte Ihrer Pläne aufzuzeigen. Auf Wunsch beziehen wir auch rechtliche Perspektiven mit ein, gemeinsam mit einem spezialisierten Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk, und erläutern die Folgen für Sie und Ihre Angehörigen.

Wir empfehlen ein offenes Gespräch mit allen Beteiligten, um Erwartungen und Vorstellungen transparent zu klären.

Wir freuen uns auf ein erstes Kennenlernen, um Ihre Pläne zu besprechen und gemeinsam die besten Wege zu erarbeiten.

Kontakt

Lernen Sie uns in einem kostenfreien Erstgespräch per Telefon oder Videokonferenz kennen. Rufen Sie uns an oder schicken zunächst eine Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Fragen, gern auch zu den Kosten einer Beratung.